Handelsklassen und Kennzeichnung
Eier werden entsprechend den Vermarktungsnormen der EG nach
Güteklassen und Gewichtsklassen sortiert in den Handel gebracht.
Die Einteilung in die Güteklassen A,B oder C erfolgt aufgrund des Alters und
der Beschaffenheit der Eier.
Die Güteklassen
Güteklasse A und A extra
Die meisten im Handel befindlichen Eier tragen die Güteklasse A. Folgende Anforderungen
werden an die Eier gestellt:
Eier der Güteklasse A extra sind an der Banderole mit dem Aufdruck "Extra" zu erkennen,
die an der Schachtel angebracht ist. Die Eier dürfen nicht älter als sieben Tage sein,
danach muss die Banderole wieder entfernt werden. Die Luftkammer darf zum Zeitpunkt
der Verpackung nicht größer als 4 mm sein. Sonst müssen die Eier so wie die der
Güteklasse A beschaffen sein.
Güteklasse B
Diese Eier werden im Einzelhandel kaum angeboten. Sie müssen einen wisch- und
kochechten Stempel auf der Schale tragen, der sie als "haltbar gemacht" oder
als Eier "2. Qualität" ausweist.
Eier der Klasse B müssen folgenden Anforderungen genügen:
Güteklasse C
In die Güteklasse C fallen alle genussfähigen Eier, die nicht der Klasse A oder B entsprechen. Sie dürfen nur an die weiterverarbeitende Betriebe oder an die Non-Food-Industrie abgegeben werden.
Im Einzelhandel sind sie nicht zu finden.
Die Gewichtsklassen
Die neue EG-Regelung hat die vormals 8 Gewichtsklassen auf 4
reduziert.
Die Klasse S ist nach unten hin zwar offen, aber in Einzelhandel sind kaum Eier
unter 45 g zu finden.
Haltungsformen
Bei Eiern der Klasse A kann der Hersteller freiwillig Angaben
zur Hühnerhaltung machen.
Folgende Angaben sind erlaubt:
"Eier aus Freilandhaltung"
Die Hühner müssen tagsüber Zugang ins Freie haben.
Ein einzelnes Huhn muss 10 m² Platz für sich haben .
Das Innere der Gebäude muss den Bedingungen bei Boden- oder Volierenhaltung
entsprechen.
"Eier aus intensiver Auslaufhaltung"
Die Hühner müssen tagsüber Zugang ins Freie haben.
Ein einzelnes Huhn muss 2,5 m² Platz für sich haben.
"Eier aus Bodenhaltung"
Die Bestandsdichte darf höchstens 7 Hühner pro m² Bodenfläche betragen.
Mindestens ein Drittel der Bodenfläche muss mit Streumaterial wie Stroh,
Sand oder Torf bedeckt sein.
Ein ausreichender Teil der Stallfläche muss zur Aufnahme der
Ausscheidungen der Hühner dienen.
"Eier aus Volierenhaltung"
Die Bestandsdichte darf höchstens 25 Hühner pro m² Stallfläche betragen.
Das Innere des Gebäudes muss so mit Sitzstangen ausgestattet sein, so dass jedes
Huhn mindestens 15 cm Platz hat.
Lagerung und Haltbarkeit
Die EU-Verordnung für Hühnereier beschränkt das
Mindesthaltbarkeitsdatum auf 28 Tagen nach dem Legedatum.
Der Verkauf darf bis zum 21. Tag nach Legedatum erfolgen.
Die Haltbarkeit von Eiern ist stark von der jeweils vorherrschenden
Temperatur abhängig. Im Haushalt gelten folgende Haltbarkeitszeiten.