Murbacher Volleinudeln zurück zum Ei
Handelsklassen und Kennzeichnung

Eier werden entsprechend den Vermarktungsnormen der EG nach Güteklassen und Gewichtsklassen sortiert in den Handel gebracht. Die Einteilung in die Güteklassen A,B oder C erfolgt aufgrund des Alters und der Beschaffenheit der Eier.


Die Güteklassen

Güteklasse A und A extra

Die meisten im Handel befindlichen Eier tragen die Güteklasse A. Folgende Anforderungen werden an die Eier gestellt:

Schale
Die Schale und die Cuticula (Das Außenhäutchen) müssen sauber und unverletzt sein
Luftkammer
Die Luftkammer an der Ei-Unterseite darf maximal 6 mm hoch sein (Wird stichprobenartig mittels Durchleuchtung getestet)
Eiweiß
Das Eiweiß muss frei von Einlagerungen sein und eine feste galertartige Konsistenz aufweisen.
Eidotter
Das Dotter muss frei von fremden Ein- oder Auflagerungen jeder Artsein
Keim
Der Keim darf nicht sichtbar entwickelt sein
Geruch
Es darf kein fremder Geruch feststellbar sein

Eier der Güteklasse A extra sind an der Banderole mit dem Aufdruck "Extra" zu erkennen, die an der Schachtel angebracht ist. Die Eier dürfen nicht älter als sieben Tage sein, danach muss die Banderole wieder entfernt werden. Die Luftkammer darf zum Zeitpunkt der Verpackung nicht größer als 4 mm sein. Sonst müssen die Eier so wie die der Güteklasse A beschaffen sein.

Güteklasse B

Diese Eier werden im Einzelhandel kaum angeboten. Sie müssen einen wisch- und kochechten Stempel auf der Schale tragen, der sie als "haltbar gemacht" oder als Eier "2. Qualität" ausweist.

Eier der Klasse B müssen folgenden Anforderungen genügen:

Schale
Die Schale muss normal und unverletzt sein
Luftkammer
Die Luftkammer an der Ei-Unterseite darf maximal 9 mm hoch sein
Eiweiß
Das Eiweiß muss klar, durchsichtig und frei von Einlagerungen sein
Dotter
Das Dotter muss frei von fremden Ein- oder Auflagerungen jeder Artsein
Keim
Der Keim darf nicht sichtbar entwickelt sein
Geruch
Es darf kein fremder Geruch feststellbar sein

Güteklasse C

In die Güteklasse C fallen alle genussfähigen Eier, die nicht der Klasse A oder B entsprechen. Sie dürfen nur an die weiterverarbeitende Betriebe oder an die Non-Food-Industrie abgegeben werden. Im Einzelhandel sind sie nicht zu finden.


Die Gewichtsklassen

Die neue EG-Regelung hat die vormals 8 Gewichtsklassen auf 4 reduziert.

XL
Gewicht von mind. 73 g
L
Gewicht 63 g - 73 g
M
Gewicht 53 g - 63 g
S
Gewicht weniger als 53 g

Die Klasse S ist nach unten hin zwar offen, aber in Einzelhandel sind kaum Eier unter 45 g zu finden.


Haltungsformen

Bei Eiern der Klasse A kann der Hersteller freiwillig Angaben zur Hühnerhaltung machen. Folgende Angaben sind erlaubt:

"Eier aus Freilandhaltung"
Die Hühner müssen tagsüber Zugang ins Freie haben. Ein einzelnes Huhn muss 10 m² Platz für sich haben . Das Innere der Gebäude muss den Bedingungen bei Boden- oder Volierenhaltung entsprechen.

"Eier aus intensiver Auslaufhaltung"
Die Hühner müssen tagsüber Zugang ins Freie haben. Ein einzelnes Huhn muss 2,5 m² Platz für sich haben.

"Eier aus Bodenhaltung"
Die Bestandsdichte darf höchstens 7 Hühner pro m² Bodenfläche betragen. Mindestens ein Drittel der Bodenfläche muss mit Streumaterial wie Stroh, Sand oder Torf bedeckt sein. Ein ausreichender Teil der Stallfläche muss zur Aufnahme der Ausscheidungen der Hühner dienen.

"Eier aus Volierenhaltung"
Die Bestandsdichte darf höchstens 25 Hühner pro m² Stallfläche betragen. Das Innere des Gebäudes muss so mit Sitzstangen ausgestattet sein, so dass jedes Huhn mindestens 15 cm Platz hat.


Lagerung und Haltbarkeit

Die EU-Verordnung für Hühnereier beschränkt das Mindesthaltbarkeitsdatum auf 28 Tagen nach dem Legedatum. Der Verkauf darf bis zum 21. Tag nach Legedatum erfolgen. Die Haltbarkeit von Eiern ist stark von der jeweils vorherrschenden Temperatur abhängig. Im Haushalt gelten folgende Haltbarkeitszeiten.

Lagerzeiten von Eiern
Küchenschrank (18 - 20°C)
1 Woche
Speisekammer (10 - 15°C)
2 Wochen
Kühlschrank (6 -8°C)
3 -4 Wochen
Kühlhaus (0 - 1°C)
6 - 8 Monate
Tiefkühlung (ohne Schale i. Haushalt)
4 Monate
Tiefkühlung (ohne Schale i. Industrie)
10 Monate

Quelle: G. Vollmer et al. "Lebensmittelführer" S. 64 Thieme-Verlag 1995

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